Details zur Wohngebäudeversicherung
Was ist versichert?
Versichert sind alle im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude sowie Zubehör, das der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden an versicherten Sachen, die durch Feuer sowie Sturm und Hagel entstehen.
Es können auch noch die Gefahren Erweiterte Elementarschäden und Leitungswasser mitversichert werden.
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt oder die durch Kriegsereignisse aller Art, innere Unruhen, und Atomenergie entstehen. Für Schäden durch Kernenergie besteht eine gesetzlich geregelte Haftpflichtversicherung, die den Geschädigten schützt.
Versichert sind ___________________________
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Nicht versichert sind ___________________________
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Feuer
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Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen;
Überspannungsschäden durch Blitz und Nutzwärmeschäden;
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Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind (in der Klassik- und Exklusivdeckung jedoch bis 1.000 bzw. 2.000 EUR mitversichert);
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Sturm/Hagel
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Schäden, die ein Sturm (mindestens Windstärke 8) am Gebäude - auch an Scheiben und Fenstern -, anrichtet;
Hagelschäden am Gebäude sowie an Scheiben und Fenstern;
Schäden durch Bäume oder sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das versicherte Gebäude wirft;
Schäden am Gebäude, die eindringende Niederschläge anrichten;
wenn der Sturm das Dach abdeckt oder Fensterscheiben eingedrückt oder zerbrochen hat;
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Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder wenn es wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist;
Schäden durch Sturmflut und Lawinen;
Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn diese Niederschläge durch unverschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen eindringen (in der Exklusivdeckung jedoch bis 5 000 EUR mitversichert);
Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben;
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Erweiterte Elementarschäden
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Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes,
Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Rückstau;
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Schäden durch Sturmflut;
Schäden an versicherten Gebäuden, solange diese noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind;
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Leitungswasser
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Schäden, durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen (z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen) oder Schläuchen der Wasserversorgung;
Schäden durch Überlaufen oder Wasserdampf;
Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen im Gebäude; auch Schäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstückes;
Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen und Wassermessern, an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern;
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Durchnässungs-, Bruch- und Frostschäden, solange das versicherte Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar ist;
Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch,sofern sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht wurden, ferner Schäden durch Niederschläge, Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, soweit nicht durch den Gefahrenkatalog der weiteren Elementargefahren versichert, Plansch- oder Reinigungswasser, Hausschwamm;
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Was wird im Schadensfall ersetzt?
Ersetzt werden
- bei zerstörten Gebäuden sowie bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles
- bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles

Wann hilft mir der Gebäudeschutzbrief?
Neben der existenziellen Absicherung bietet unsere Wohngebäudeversicherung bei der Klassik- und Exklusivdeckung auch Schutz bei den kleinen Notfällen des Alltags wie beispielsweise bei einem verstopften Abflussrohr, der bei klirrender Kälte ausfallenden Heizung oder für den Fall, dass Sie sich ausgesperrt haben und trägt je Notfall bis zu 500 EUR der Handwerkerrechnung, zum Beispiel für den/die
- Schlüsseldienst,
- Rohrreinigungs-Service,
- Sanitär-Installateur-Service,
- Elektro-Installateur-Service (inklusive Elektronikzusatzdeckung),
- Schädlingsbekämpfung,
- Entfernung von Wespennestern.

Was bietet die Photovoltaikdeckung?
Eine Photovoltaikanlage als zukunftsweisende Art der Energiegewinnung bedeutet eine beträchtliche Investition.
Neben den oben erwähnten Gefahren, sollten Besitzer einer Photovoltaikanlage noch weitere Risiken absichern. Wir bieten Ihnen hier bei der Klassik- und Exklusivdeckung z. B.
- eine Allgefahrendeckung (u. a. für Bedienungsfehler und Vorsatztaten Dritter),
- Schutz bei Schäden durch Tierverbiss ( z. B. durch Marder),
- eine Entschädigung bei Nutzungsausfall in Höhe von 2,50 EUR je KWp und Tag,
- eine .Haftzeit von 12 Monaten bei der Exklusivdeckung bzw. 6 Monate bei der Klassikdeckung.

Wann benötige ich eine Feuerrohbauversicherung?
Beim Neubau eines Wohngebäudes ist es wichtig vom ersten Tag an für einen angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Nicht nur der Rohbau gilt hier gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs versichert sondern auch die zur Errichtung des Gebäudes auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe.
Die Feuerrohbauversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes, da die Verbundene Wohngebäudeversicherung erst mit Bezugsfertigkeit des Gebäudes in Kraft treten kann.
Die Feuerrohbauversicherung ist bei der Exklusivdeckung 24 Monate beitragsfrei (Klassikdeckung 12 Monate, Basisdeckung 6 Monate).

Welche Vorteile habe ich, wenn mein Haus noch keine 10 Jahre alt ist oder ich ein Passivhaus habe?
Sie erhalten bei uns für bis zu 10 Jahre alte Gebäude einen Neubaunachlass.
Der Nachlass beträgt im Jahr nach der Fertigstellung 50 % und reduziert sich in den Folgejahren um jeweils 5 %.
Ein Passivhaus ist ein Gebäude, das aufgrund seiner guten Wärmedämmung keine klassische Heizung oder Kühlung benötigt. Liegt der Energiekennwert Ihres Hauses für Heizwärme bis maximal 15 kWh/(m2a), so erhalten Sie bei uns dauerhaft einen Nachlass von 5 %.
