Details zur Hausratversicherung



Was ist versichert?

Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld.

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Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl; Raub
  • Vandalismus nach einem Einbruch
  • Leitungswasser
  • Sturm, Hagel
entstehen

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Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

Nicht versichert sind
  • Gebäudebestandteile, mit Ausnahme von Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
  • Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger mit Ausnahme von motorgetriebenen Krankenfahrstühlen, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge.
  • Wasserfahrzeuge mit Ausnahme von Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchbooten einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen.
  • Hausrat von Untermietern, soweit er diesen nicht durch den Versicherungsnehmer überlassen worden ist.
  • Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind.
  • Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Atomenergie entstehen.

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Was wird im Schadensfall ersetzt?

Ersetzt werden
  • bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen der Versicherungswert (Neuwert) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles.
  • bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles
  • bei Antiquitäten und Kunstgegenständen der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (siehe nächster Absatz) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles (Unterversicherung), so wird nur der Teil des gemäß a-c ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert

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Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme erfolgt durch
  • Auflistung des Neuwertes in Euro aller versicherter Sachen anhand eines Inventarverzeichnisses
  • Vereinbarung einer Versicherungssumme von mind. 700 EUR pro qm Wohnfläche (Vereinbarung der Unterversicherungsverzichtsklausel)
Bei der Vereinbarung der Unterversicherungsverzichtsklausel verzichten wir auf die Überprüfung und Anrechnung einer möglichen Unterversicherung (Versicherungssumme ist niedrigerer als der Versicherungswert).




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WEITERE INFORMATIONEN VHB 2008
Ermittlung Vers.-Summe (PDF)

Hinweis zur Vers.-Summe

Auch bei Vereinbarung der Unterversicherungsverzichts-klausel ist es möglich, dass die hierbei ermittelte Versicherungs-summe zu niedrig ist, um den tatsächlichen Neuwert aller Ihrer Hausratgegenstände abzudecken.