Übersicht Details

Details zur Glasversicherung



Was wird versichert?

Versichert sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Verglasungen des Versicherungsortes. Bei der Haushalt-Glasversicherung gilt noch zusätzlich die Mobiliarverglasung mitversichert.

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Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Der Versicherer haftet für Schäden, die an den versicherten Sachen durch Zerbrechen, bzw. Zerspringen entstehen unter Einschluss der Kosten einer evtl. erforderlichen Notverglasung.

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Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie
  • Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Lösch- und Rettungsmaßnahmen oder dadurch verursacht worden sind, dass die Scheiben mit lichtundurchlässiger Farbe bestrichen sind
  • Schäden, die an den versicherten Gegenständen bei oder nach der Entfernung von ihrem bestimmungsgemäßen Platz verursacht werden

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Was wird im Schadensfall ersetzt?

Der Versicherer hat bei einem ersatzpflichtigen Schaden die Wahl, den früheren Zustand der Scheibe wieder herzustellen (Naturalersatz) oder Barzahlung zu leisten.

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Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Bei der Haushalt-Glasversicherung entfällt die Berechnung einer Versicherungssumme. Wir versichern nach der Beschaffenheit des Versicherungsortes ( Einfamilienhaus oder Wohnung im Mehrfamilienhaus).

Bei der Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser versichern wir nach der Versicherungssumme des Gebäudes in Goldmark 1914. Der Wert kann von Ihrer Gebäudeversicherung übernommen werden.




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