Details zur Glasversicherung
Was wird versichert?
Versichert sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Verglasungen des Versicherungsortes. Bei der Haushalt-Glasversicherung gilt noch zusätzlich die Mobiliarverglasung mitversichert.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
Der Versicherer haftet für Schäden, die an den versicherten Sachen durch Zerbrechen, bzw. Zerspringen entstehen unter Einschluss der Kosten einer evtl. erforderlichen Notverglasung.

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
- Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie
- Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Lösch- und Rettungsmaßnahmen oder dadurch verursacht worden sind, dass die Scheiben mit lichtundurchlässiger Farbe bestrichen sind
- Schäden, die an den versicherten Gegenständen bei oder nach der Entfernung von ihrem bestimmungsgemäßen Platz verursacht werden

Was wird im Schadensfall ersetzt?
Der Versicherer hat bei einem ersatzpflichtigen Schaden die Wahl, den früheren Zustand der Scheibe wieder herzustellen (Naturalersatz) oder Barzahlung zu leisten.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Bei der Haushalt-Glasversicherung entfällt die Berechnung einer Versicherungssumme. Wir versichern nach der Beschaffenheit des Versicherungsortes ( Einfamilienhaus oder Wohnung im Mehrfamilienhaus).
Bei der Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser versichern wir nach der Versicherungssumme des Gebäudes in Goldmark 1914. Der Wert kann von Ihrer Gebäudeversicherung übernommen werden.