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Details zur Bauleistungsversicherung



Warum eine Bauleistungsversicherung?

Vielen Bauherren ist nicht bekannt, dass sie schon mit Beginn der Bauarbeiten für Schäden an Bauleistungen aufzukommen haben, die durch höhere Gewalt oder durch andere für den Unternehmer unabwendbare Umstände verursacht werden. Nach der Abnahme der einzelnen Bauarbeiten bis zur Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens trägt der Bauherr das finanzielle Risiko möglicher Schäden ausschließlich selbst.

Um Schwierigkeiten bei der Abgrenzung im Schadensfall zu vermeiden, wird in der Bauleistungsversicherung für den Bauherrn nicht nur sein Risiko abgedeckt, sondern es sind gleichzeitig auch alle am Bau beteiligten Bauunternehmer und Handwerker in den Versicherungsschutz einbezogen. Dies kann für den Bauherrn von großer Bedeutung sein, nämlich dann, wenn einer der Unternehmer einen Schaden zu vertreten hat, ihn aber aus welchen Gründen auch immer nicht beheben kann. Auch Beschädigungen, bei denen der Bauherr nicht feststellen kann, wer der Verursacher war, sind mitversichert.

Es ist deshalb üblich geworden, dass fast keine reinen Unternehmer-Versicherungen mehr abgeschlossen werden, sondern die Unternehmer lassen ihre Risiken von der Bauleistungsversicherung des Bauherrn erfassen und beteiligen sich an der Prämie.

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Was wird versichert?

Versichert sind alle in dem Versicherungsschein bezeichneten Bauleistungen einschließlich der zugehörigen Baustoffe und Bauteile. Schadensuchkosten sowie Baugrund und Bodenmassen sind bis zur jeweils vereinbarten Erstrisikosumme versichert.

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Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Die Bauleistungsversicherung ist eine Sachversicherung. Der Versicherer leistet also Entschädigung für unvorhergesehen eingetretene Sachschäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder sonstiger versicherter Sachen, z.B. durch:
  • Konstruktionsfehler
  • Materialfehler
  • Fehler bei der Bauausführung
  • Ungeschicklichkeit
  • Fahrlässigkeit
  • Böswilligkeit des Baupersonals
  • ungewöhnliche und außergwöhnliche Witterungseinflüsse, mit denen nach Ort und Jahreszeit nicht gerechnet werden kann
  • Handlungen unbekannter Personen
  • Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Teile (nach Vereinbarung)

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Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen während der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss.
  • Schäden durch Kriegsereignisse aller Art, Bürgerkriege, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe und durch Atomenergie.
  • Mängel der versicherten Bauleistung.
  • Schäden aus Grund und Boden sowie aus Grundwasser, die durch einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik entstanden sind.
  • Bauleistungen nach Verfahren, die bei der Erprobung durch die zuständige Materialprüfstelle beanstandet worden sind.

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Was wird im Schadensfall ersetzt?

Die Bauleistungsversicherung ersetzt die Kosten (Selbstkosten), die notwendig sind, um die Schadenstätte aufzuräumen und einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens technisch gleichwertig ist.

Der Versicherungsnehmer trägt an jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.

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Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus:
  • den Kosten aller Bauleistungen mit Baustoffen und Bauteilen
  • dem Wert der Eigenleistungen und eigenen Lieferungen
  • der Mehrwertsteuer




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