Details zur Tierhalterhaftpflichtversicherung
Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Für Katzen, Wellensittiche, Kanarienvögel, Papageien, Meerschweinchen, Kaninchen oder privat gehaltene Schweine, Schafe, Ziegen, Tauben, Hühner besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung.
Wenn Sie jedoch Hunde, Pferde, Ponies, Esel oder Rinder halten, müssen Sie dieses Halterrisiko gesondert versichern. Auch für exotische Tiere, wie z. B. Schlangen, Affen, Raubkatzen, Krokodile, Echsen erfolgt Versicherungsschutz nur nach Absprache mit dem Haftpflichtversicherer.

Was bedeutet überhaupt Haftpflicht?
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit.
Für Beschädigungen an fremdem Eigentum oder bei Verletzen einer Person, haftet jeder nach dem Gesetz (
§ 823 BGB) grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und dies ohne Begrenzung. Unter Umständen ein Leben lang!
Wenn Sie Ihr Tier zu Freizeitzwecken halten, trifft Sie nicht nur eine Haftung für Verschulden sondern auch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach
§ 833 BGB ! Diese Haftung kann Sie auch dann treffen, wenn ein anderer (Tierhüter) das Tier ausgeführt/geritten hat.

Wer ist versichert?
- der Versicherungsnehmer als Halter des Tieres.
- jeder, der das Tier vorübergehend beaufsichtigt oder nutzt (Tierhüter) sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist.

Welcher Versicherungsschutz ist für mich der richtige?
Basisdeckung:
Für alle, die sich günstig aber wirkungsvoll gegen existenzbedrohende Haftungsrisiken schützen möchten.
Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei jedem Schadensfall sichert Ihnen günstige Beiträge bei umfangreichem Versicherungsschutz.
Unsere Basisdeckung enthält bereits:
- Versicherungsschutz für den Tierhüter
- Auslandsversicherungsschutz in Europa ohne zeitliche Begrenzung
- Auslandsversicherungsschutz weltweit bis zu einem Jahr
Klassikdeckung:
Wer einen weitreichenden Versicherungsschutz zu günstigem Beitrag sucht, ist mit unserer Klassikdeckung gut beraten.
Eine variable Selbstbeteiligung honoriert Ihren schadenfreien Verlauf:
Die anfängliche Selbstbeteiligung von 150 Euro reduziert sich nach jedem schadenfreien Jahr um 50 Euro. Bereits nach 3 Jahren würde daher ein eventueller Schadenfall ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung reguliert.
Nach einem durch uns regulierten Schadenfall erhöht sich die Selbstbeteiligung wieder auf 150 Euro, wird dann jedoch wiederum erneut um 50 Euro pro Jahr abgebaut.
Unsere Klassikdeckung enthält zusätzlich zum Versicherungsschutz der Basisdeckung:
- Mietsachschäden
- Versicherungsschutz für Welpen/Fohlen bis 3 Monate
- bei Pferden, Ponies, Maultieren oder Eseln: private Kutschfahrten sowie das Turnierrisiko
Klassikdeckung: Wer den bestmöglichen Versicherungsschutz sucht, sollte unsere Exklusivdeckung wählen.
Sie enthält über den Versicherungsumfang der Klassikdeckung hinaus noch:
- ungewollte Deckaktschäden
- Versicherungsschutz für Welpen/Fohlen bis 6 Monate
- bei Pferden, Ponies, Maultieren oder Eseln: gelegentliche Kutschfahrten gegen Entgelt

Was ist nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle erfasst, gibt es nicht. In der Tierhalterhaftpflicht sind insbesondere folgende Dinge ausgeschlossen:
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Ansprüche von bestimmten nahen Verwandten
- Ansprüche wegen Abhandenkommes von Sachen
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
- Strafen und Bußgelder
Nicht versichert werden auch
- Kampfhunde
Als Kampfhunde gelten: Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Argentinischer Mastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog, Bullterrier, Pit-Bullterrier und Kreuzungen mit diesen Hunden. - Gefährliche Hunde
Als Gefährliche Hunde gelten: Hunde jeglicher Rasse, die bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild, Vieh oder anderen Tieren neigen.

Kann ich den weitreichenden Versicherungsschutz der Exklusivdeckung jetzt schon bekommen, auch wenn ich noch anderweitig vertraglich gebunden bin?
Wenn Sie noch anderweitig eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen haben und diesen Vertrag erst durch eine Kündigung zum Ablauf in einigen Monaten oder Jahren beenden können, so können Sie trotzdem ab sofort unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung als Ergänzungsdeckung abschließen.
Wir leisten immer dann, wenn über den anderen Vertrag kein Versicherungsschutz besteht, weil dort Leistungen ausgeschlossen sind, Höchstversicherungssummen überschritten werden oder Selbstbeteiligungen bestehen, jedoch Versicherungsschutz über unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung bestehen würde.
Solange die andere Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht, erhalten Sie für unseren Vertrag einen Beitragsnachlass von 50 %.
