variable Selbstbeteiligung bei der Klassikdeckung
Es gilt eine Selbstbeteiligung von anfänglich 150 EUR je Schadensfall als vereinbart.
Nach jedem schadenfreien Jahr reduziert sich diese um jeweils 50 EUR.
Nach jedem Schadensfall, für den eine Zahlung vom Versicherer geleistet wurde, erhöht sich die Selbstbeteiligung wieder auf 150 EUR.
Die schadenfreie Zeit wird ab Umstellung des Vertrages auf den Tarif mit variabler Selbstbeteiligung bzw. ab einer danach erfolgten Schadenzahlung berechnet.