Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Als Eigentümer eines Grundstückes und/oder eines Hauses haften Sie für Schäden, die von diesem Grundstück oder dem Gebäude ausgehen.
Ob ein Dachziegel herunterfällt, jemand auf einer Gehwegplatte stolpert, auf oder vor dem Grundstück auf einer vereisten Stelle ausrutscht oder ein Ast oder Baum im Nachbargrundstück landet, für den Geschädigten ist der Grundstückseigentümer der erste Ansprechpartner für Schadenersatzforderungen.