Details zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Besitzer von
- Mehrfamilienhäusern,
- nicht selbst genutzten (vermieteten) Einfamilienhäusern,
- Bau- und Wiesengrundstücken, Äckern
- Wohnungseigentümergemeinschaften
Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung sowie den selbstgenutzten Schrebergarten besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung.

Wann besteht Versicherungsschutz?
Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen, Bürgersteigen und Fahrbahnen).