Übersicht Details

Details zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung



Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?


Besitzer von
  • Mehrfamilienhäusern,
  • nicht selbst genutzten (vermieteten) Einfamilienhäusern,
  • Bau- und Wiesengrundstücken, Äckern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften

Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung sowie den selbstgenutzten Schrebergarten besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung.

Zum Seitenangang springen



Wann besteht Versicherungsschutz?

Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen, Bürgersteigen und Fahrbahnen).




Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: service@bgv.de
IHRE MÖGLICHKEITEN Tarif berechnen
Jetzt abschließen
Persönliche Beratung

WEITERE INFORMATIONEN Verbraucherinformationen (PDF)