Übersicht Details

Details zur Berufshaftpflichtversicherung (öD)



Wer benötigt beruflichen Versicherungsschutz?


Auch die berufliche Tätigkeit stellt für die Mitarbeiter ein mögliches Haftungsrisiko dar. Während es hier für Angestellte und Arbeiter normalerweise keine Versicherungsmöglichkeit gibt, können Bedienstete des öffentlichen Dienstes auch dieses Haftungsrisiko abdecken.

Dieser Versicherungsschutz ist besonders für Landes- oder Bundesbedienstete interessant, da hier in der Regel kein Haftpflichtversicherungsschutz des Arbeitgebers vorliegt.

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Wer und was ist versichert?


  • Ihre hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • die hauptberufliche Tätigkeit Ihres Ehepartners oder mitversicherten Lebenspartners im öffentlichen Dienst
  • die dienstliche Tätigkeit bei unmittelbarer Inanspruchnahme oder bei Regress des Arbeitgebers;
  • Ersatzansprüche des Dienstherrn wegen eines ihm selbst aufgrund des Dienstverhältnisses durch fahrlässige und grob fahrlässige Pflichtverletzung während der Versicherungszeit unmittelbar zugefügten Vermögensschadens.
  • Schadensfälle, für die der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtlichen Inhalts einzustehen hat;
  • spezielle Risikoeinschlüsse bei Lehrern, Pfarrern, Forstbeamten, Baubeamten und Polizei-, Zoll-, Bundesgrenzschutz und Bundeswehrangehörigen, die in unseren Risikobeschreibungen detailliert aufgeführt sind.

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Welchen Versicherungsumfang bietet unsere Diensthaftpflichtversicherung?


  • eine Personen- und Sachschadendeckung, wie in Diensthaftpflichtversicherungen (Dienst-/Regresshaftpflichtversicherung, Amtshaftpflichtversicherung) üblich mit den Versicherungssummen des Hauptrisikos (6 Mio. Euro bei der Klassik- und 10 Mio. Euro bei der Exklusivdeckung).
  • zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungstätigkeit bis 25.000 Euro, die üblichwerweise separat abgeschlossen werden müsste. Für besondere Risikoverhältnisse ist auch eine Erhöhung dieser Versicherungssumme möglich.
  • die Fahrerregresshaftpflicht für Berufskraftfahrer und Fahrer von Dienst-Pkw
  • Sachschäden des Dienstherrn bis 100.000 Euro
    (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 50 max. 500 Euro)
  • Abhandenkommen von Sachen des Dienstherrn bis 5.000 Euro
    (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 50 Euro)

Das Dienstschlüsselrisiko ist bereits im Versicherungsumfang der Klassik- und Exklusivdeckung enthalten.

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Wie kann die Diensthaftpflicht abgeschlossen werden?


Die Diensthaftpflicht kann in eine bestehende Privathaftplichtversicherung mit Klassik- oder Exklusivdeckung eingeschlossen werden.

Ein Einschluß in die Privathaftpflicht mit Basisdeckung oder in Privathaftpflichtversicherungen älterer Tarife ist nicht möglich.

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Kann ich den weitreichenden Versicherungsschutz der Exklusivdeckung und des Zusatzbausteins Diensthaftpflicht jetzt schon bekommen, auch wenn ich noch anderweitig vertraglich gebunden bin?


Wenn Sie noch anderweitig eine Privathaftpflichtversicherung bestehen haben und diesen Vertrag erst durch eine Kündigung zum Ablauf in einigen Monaten oder Jahren beenden können, so können Sie trotzdem ab sofort unsere Privathaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung und den Zusatzbaustein Diensthaftpflicht als Ergänzungsdeckung abschließen.

Wir leisten immer dann, wenn über den anderen Vertrag kein Versicherungsschutz besteht, weil dort Leistungen ausgeschlossen sind, Höchstversicherungssummen überschritten werden oder Selbstbeteiligungen bestehen, jedoch Versicherungsschutz über unsere Privathaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung oder den Zusatzbaustein Diensthaftpflicht bestehen würde.

Solange die andere Privathaftpflichtversicherung besteht, erhalten Sie für unseren Vertrag einen Beitragsnachlass von 50 %.

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