Details zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Für Renovierungen oder Umbaumaßnahmen bis 50 000 Euro besteht in der Regel Bauherrenhaftpflichtversicherungsschutz über eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder - bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung - über die Privathaftpflichtversicherung.
Bei Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung mit Klassikdeckung sind bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung Baumaßnahmen bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro mitversichert. Durch unseren Zusatzbaustein Haus kann der Bauherrenhaftpflichtversicherungsschutz auch auf selbstgenutzte Zweifamilienhäuser und auf Baumaßnahmen über 100.000 Euro erhöht werden.
Bei Abschluss unserer Privathaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung sind bei einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung Baumaßnahmen ohne Bausummenbegrenzung mitversichert.
Für Neubauten oder größere Baumaßnahmen bei vermieteten Objekten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.
Was ist nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle erfasst, gibt es nicht. In der Bauherrenhaftpflicht sind insbesondere folgende Dinge ausgeschlossen:
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Ansprüche von bestimmten nahen Verwandten
- Ansprüche wegen Abhandenkommes von Sachen
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
- Strafen und Bußgelder
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrtzeuges verursacht werden (dafür benötigen Sie unsere
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
)
Welcher Versicherungsschutz ist für mich der richtige?
Zusatzrisiko Bauarbeiten in eigener Regie
Dieses Zusatzrisiko benötigen Sie, wenn Sie Eigenleistungen erbringen (Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe beim Bau).
Zusatzrisiko Planung und/oder Bauleitung in eigener Regie
Falls Sie selbst Bauplaner/Architekt und gleichzeitig Bauherr sind, können Sie mit diesem Zusatzrisiko Ihr Drittschadenrisiko als Architekt abdecken. Nicht versichert sind hierbei Schäden, die Sie als Architekt sich selbst als Bauherr zufügen.
weitere Versicherungen:
Denken Sie auch an die "Kaskoversicherung" für Ihren Neubau, die Bauleistungsversicherung.
Wenn Sie Eigenleistungen erbringen und dabei auch Verwandte und Bekannte helfen, kann eine Bauhelfer-Unfallversicherung empfehlenswert sein.