Übersicht Details

Wassersportkaskoversicherung



Was ist versichert?


Über die Wassersportkasko ist versichert:

Versicherungsschutz kann zusätzlich beantragt werden für:

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Welche Deckungsformen sind möglich?


Zwischen folgenden Deckungsformen kann gewählt werden:

  • Volle Deckung
    Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine Allgefahrendeckung. Versichert sind dann z.B. Beschädigungen durch Kollision, Auflaufen auf Untiefen, Sturm, Feuer und Diebstahl. Ebenfalls eingeschlossen sind Schäden an der maschinellen Einrichtung, am Trailer und an persönlichen Effekten, sofern diese als mitversichert gelten, sowie Schäden während eines Transportes, wenn sie durch Fahrzeug- bzw. Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, höhere Gewalt oder Diebstahl verursacht worden sind.

  • Eingeschränkte Deckung
    Versicherungsschutz besteht gegen Schäden infolge Feuer, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl (Einbruchdiebstahl liegt nur vor, wenn der verschlossene Raum eines Gebäudes aufgebrochen wird - Halle Winterlager) und höhere Gewalt. Diese Deckung ist aber nur zu empfehlen, wenn das Boot ständig an Land und nie in Gebrauch ist.

Bei der Beitragskalkulation wurden die durchschnittlichen Nutzungszeiträume sowie Winterlagerzeiten etc. berücksichtigt, weshalb die den Deckungsformen zugrunde liegenden Beiträge Jahresbeiträge sind. Eine saisonale Änderung der Deckungsform ist somit nicht möglich!

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Wo gilt der Versicherungsschutz (Geltungsbereich)?


Für die Wassersportkasko gibt es folgende Geltungsbereiche:
  • Geltungsbereich 1 (Grundgeltungsbereich)
    Baden-Württemberg einschließlich einer Zone von 50km Tiefe außerhalb dessen Grenzen (auch wenn dieser Bereich im Ausland liegt, z.B. Frankreich, Schweiz)

Gegen Beitragszuschlag kann der Geltungsbereich 1 für insgesamt 6 Wochen pro Kalenderjahr wie folgt erweitert werden:
  • Geltungsbereich 2 (Europa)
    Europäische Binnengewässer einschließlich europäischer Küstengewässer
    (3-Meilen-Zone).

  • Geltungsbereich 3 (Europa, Nord-/Ostsee, Mittelmeer)
    Bei Vereinbarung des Geltungsbereich 3 gilt der Geltungsbereich 2 um die Seegebiete Nord-/Ostsee und Mittelmeer erweitert.
    Die Begrenzung der genannten Seegebiete entnehmen Sie Ziffer 2.3 der
    AVB Wassersportfahrzeuge 2008 - Verbraucherinformation.

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Hinweis:

In der Wassersportkaskoversicherung sind nachfolgende Risiken nur unter besonderen Voraussetzungen versicherbar:
  • Motor-Rennboote, Airfoil-Flairboote
  • Water-Jet-Ski, Wet-Bikes, Watercats/bobs etc.
  • Angelkähne
  • Windsurfer, d.h. Board und Rigg samt Zubehör
  • Wasserfahrzeuge, die – wenn auch nur gelegentlich – vermietet oder zu gewerbsmäßigen Personenbeförderungen verwendet werden
  • Fahrzeuge mit ständigem Liegeplatz außerhalb des Grundgeltungsbereichs
  • Fahrzeuge mit einem Wert ab 50 000 EUR, einem Alter von über 12 Jahren oder in Eigen(aus)bau hergestellte Boote



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Weitere Informationen: Verbraucherinformationen (PDF)