Details zur Reisegepäckversicherung
Wann zahlt die Reisegepäckversicherung?
Wir leisten wenn
- Sie unterwegs bestohlen oder beraubt werden
- Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt wird oder abhanden kommt
- Notwendige Ersatzeinkäufe getätigt werden müssen, weil das Gepäck erst verspätet am Urlaubsort ankommt
- Ihr Auto aufgebrochen wird (besondere Regelung während der Nachtzeit)
- Sie einen Unfall erleiden
- Ihr Gepäck durch Brand, Sturm oder höhere Gewalt zerstört wird
- Sie Gegenstände Ihres Reisegepäcks verlieren
(jedoch nicht hängen-, stehen- oder liegenlassen)
Worin liegen die Vorteile unserer Reisegepäckversicherung?
Generell gilt:
- Fotoapparate, Mobiltelefone, Camcorder, EDV-Geräte, Brillen etc. sind mitversichert - großzügige Entschädigungsgrenzen
- keine Anrechnung einer Unterversicherung
- kein* Abzug „neu für alt“ (*Ausnahmefälle möglich)
- Versicherungsschutz besteht auch bei Campingaufenthalten auf offiziellen Anlagen
Für Jahresverträge gilt darüber hinaus:
Versichert sind
- alle Privatreisen sowie alle Fahrten, Gänge und Aufenthalte außerhalb Ihres ständigen Wohnortes
- alle Alleinreisen der mitversicherten Personen (z.B. Klassenfahrten der Kinder, Wellness-Wochenende des Partners etc.)