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Details zur Reisegepäckversicherung



Wann zahlt die Reisegepäckversicherung?


Wir leisten wenn

  • Sie unterwegs bestohlen oder beraubt werden
  • Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt wird oder abhanden kommt
  • Notwendige Ersatzeinkäufe getätigt werden müssen, weil das Gepäck erst verspätet am Urlaubsort ankommt
  • Ihr Auto aufgebrochen wird (besondere Regelung während der Nachtzeit)
  • Sie einen Unfall erleiden
  • Ihr Gepäck durch Brand, Sturm oder höhere Gewalt zerstört wird
  • Sie Gegenstände Ihres Reisegepäcks verlieren
    (jedoch nicht hängen-, stehen- oder liegenlassen)



Worin liegen die Vorteile unserer Reisegepäckversicherung?


Generell gilt:


  • Fotoapparate, Mobiltelefone, Camcorder, EDV-Geräte, Brillen etc. sind mitversichert - großzügige Entschädigungsgrenzen
  • keine Anrechnung einer Unterversicherung
  • kein* Abzug „neu für alt“ (*Ausnahmefälle möglich)
  • Versicherungsschutz besteht auch bei Campingaufenthalten auf offiziellen Anlagen

Für Jahresverträge gilt darüber hinaus:


Versichert sind
  • alle Privatreisen sowie alle Fahrten, Gänge und Aufenthalte außerhalb Ihres ständigen Wohnortes
  • alle Alleinreisen der mitversicherten Personen (z.B. Klassenfahrten der Kinder, Wellness-Wochenende des Partners etc.)


Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: service@bgv.de
IHRE MÖGLICHKEITEN Tarifübersicht
Persönliche Beratung

WEITERE INFORMATIONEN Verbraucherinformationen (PDF)