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Details zur Musikinstrumenteversicherung


Können Sie sich das vorstellen?


  • Sie lehnen Ihr Instrument an einen Stuhl, ein anderer übersieht dies und nimmt sich diesen. Ihr Instrument fällt um und wird beschädigt.

  • Sie stolpern und fallen samt Instrument hin. Ihr Instrument ist zerstört.

  • Ihr Kind fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Beim Umsteigen vergisst es in der Hektik sein Instrument in der Gepäckablage. Trotz Nachforschungen bleibt es verschwunden.

  • Während einer Fahrt zu einem Konzert sind Sie in einen Unfall verwickelt. Ihr Instrument wird total zerstört.

Dies sind nur wenige Beispiele, welche im Rahmen unserer Musikinstrumente- versicherung gedeckt sind.

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Welche Gefahren sind versichert?


  • Abhandenkommen
  • Liegenlassen
  • Beschädigung durch Dritte
  • Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung
  • Umstoßen oder Herunterfallen durch Unachtsamkeit
  • Reißen der Gurte während der Transporte
  • Transportmittelunfall
  • Unfall des Versicherten
  • Brand, Blitz, Explosion
  • Wasser und Elementarereignisse

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Wo besteht überall Versicherungsschutz?


Manche Musiker haben ihr Instrument nur zu Hause, andere sind weltweit auf Tournee. Aus diesem Grund kann der Geltungsbereich individuell gestaltet werden.
Mögliche Geltungsbereiche sind:
  • ein Versicherungsort, z.B. zu Hause
  • Bundesrepublik Deutschland inkl. nord- und westeuropäische Angrenzerstaaten
  • weltweit

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Was wird im Schadensfall ersetzt?


Bei Beschädigung die Reparaturkosten (höchstens der Zeitwert) und bei abhanden kommen des Instrumentes der Zeitwert.

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Welche Instumente können nicht versichert werden?


Instrumente von Rock-/Beat- oder vergleichbaren Bands und das sogenannte „Proberaum-Risiko“ können nicht versichert werden.


Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: ksc@bgv.de
Rückrufservice

Tipps und News

Haben Sie Ihre Musikinstrumente separat versichert, so brauchen Sie diese in der Versicherungs-summe Ihrer Hausratversicherung nicht zu berücksichtigen.
Informieren Sie gleich Ihren Hausratversicherer.