Details zur Jagdhaftpflichtversicherung
Wer benötigt eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Jeder, der die Jagd ausüben möchte. Ohne bestehenden Versicherungsschutz stellen die Jagdämter keinen Jagdschein aus.

Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht
- aus erlaubter jagdlicher Betätigung;
- aus dem erlaubten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schußwaffen sowie Munition und Geschossen, auch außerhalb der Jagd;
- aus fahrlässigem Überschreiten der Notwehr;
- aus fahrlässigem Überschreiten von Rechten im Jagdschutz;
- aus Halten und Führen (auch Abrichten und Ausbilden) von höchstens zwei anerkannten Jagdgebrauchshunden, auch außerhalb der Jagd;
- als Eigentümer, Halter oder Führer von Ruderbooten ohne Motor
- als Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z. B. Berufsjäger, Jagdaufseher oder Treiber);
- aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen.

Wie erhalte ich einen Jagdschein?
Nach Abschluß der Jagdhaftpflichtversicherung erhalten Sie von uns eine spezielle Versicherungsbestätigung.
Sie können sich bei Antragstellung bereits für eine ein- oder dreijährige Versicherungsbestätigung entscheiden. Für einen dreijährigen Jagdschein benötigen Sie auch eine Versicherungsbestätigung, die den gesamten Gültigkeitszeitraum des Jagdscheines abdeckt.
Diese Versicherungsbestätigung legen Sie dann bei Beantragung des Jagdscheines Ihrem zuständigen Jagdamt vor.