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Motorradversicherung

Egal ob Cruiser oder sportlich unterwegs - mit unserem Klassiktarif fahren Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Ihre Vorteile beim BGV:

  • Neueinstufung in die Schadenfreiheitsklasse (SF) 1/2:
    • sofern bereits ein PKW, Campingfahrzeug oder ein Kraftrad zugelassen ist, welches in der Kfz-Haftpflichtversicherung in einer SF-Klasse eingestuft ist
    • vergünstigte Einstufung möglich, sofern der Versicherungsnehmer mindestens 23 Jahre alt ist, auf ihn oder seinen Ehe-/Lebenspartener eine weitere Kfz-Versicherung für einen PKW bei uns besteht, die in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in SF 2 eingestuft ist, und es außerdem keine Fahrer unter 23 Jahren gibt.
  • Bei einer vorübergehenden Stillegung Ihres Motorrades oder einem Saisonkennzeichen besteht auch im Zeitraum der Nichtbenutzung beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.


Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: ksc@bgv.de
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