Details zum Super KH-Schutzbrief


Die BGV Super-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung schließt die Schutzbriefleistungen für
  • PKW
  • Krafträder über 125 ccm und
  • Campingfahrzeuge bis 4 t Gesamtgewicht
bereits mit ein.

Bitte wählen Sie zwischen:


Fahrzeugbezogene Leistungen

Bei Panne, Unfall oder Diebstahl sind folgende Leistungen versichert:

  • Pannen- und Unfallhilfe
    Wir ersetzen die Kosten der Pannen- oder Unfallhilfe am Schadenort bis zu 100 EUR, einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile.
  • Abschleppen und Bergen
    Wir ersetzen die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeuges bis 150 EUR; die Kosten der Bergung des Fahrzeuges werden voll erstattet.
  • Fahrzeugunterstellung
    Wir ersetzen die Kosten der Fahrzeugunterstellung nach Panne oder Unfall oder nach Diebstahl oder bei Totalschaden bis max. zwei Wochen.
  • Weiter- oder Rückfahrt
    Wir ersetzen die Fahrtkosten für alle Insassen:
    1. zur Weiterfahrt zum Zielort und Rückfahrt zum Schadenort, falls das Fahrzeug dort wieder fahrbereit ist oder
    2. zur Weiterfahrt zum Zielort und Rückfahrt zum Wohnort, falls das Fahrzeug noch nicht fahrbereit ist sowie die Fahrtkosten für eine Person zur Abholung des Fahrzeuges am Schadenort nach Reparatur oder
    3. die Kosten der Rückfahrt zum Wohnort sowie die Fahrtkosten für eine Person zur Abholung des Fahrzeuges am Schadenort nach Reparatur.
  • Übernachtung und Mietwagen
    Wir ersetzen die Übernachtungskosten für alle Insassen bis zu drei Nächte (max. 60 EURO pro Person und Nacht) sowie die Kosten für Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel bis zu 50 EUR oder die Kosten für einen Mietwagen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 350 EUR sowie Kosten für eine Übernachtung bis zu 60 EUR je Person.
  • Ersatzteilversand
    Wir sorgen für die schnellstmögliche Lieferung von im Ausland nicht erhältlichen Ersatzteilen und tragen die erforderlichen Versandkosten.
  • Fahrzeugtransport
    Wir ersetzen die Kosten zum Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt an Ihrem Wohnsitz, sofern eine Reparatur innerhalb von drei Tagen nicht möglich ist und kein Totalschaden vorliegt. Auf Wunsch wird auch der Transport zum Zielort durchgeführt, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.
  • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
    Wir helfen bei der Verzollung und tragen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrages und sonstigen Steuern. Die Kosten für eine notwendig werdende Verschrottung werden von uns übernommen.

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Personenbezogene Leistungen


Bei Verletzung, Krankheit oder sonstigen Notfällen sind folgende Leistungen versichert:

  • Krankenrücktransport
    Wir ersetzen:
    1. die Kosten des medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransportes
    2. die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten für max. drei Nächte bis zu 60 EUR je Person und Nacht.
  • Krankenbesuch
    Wir ersetzen die Kosten für Fahrt- und Übernachtungskosten bis 500 EUR für Besuche des Erkrankten durch ihm nahestehende Personen bei Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen.
  • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
    Ist der Fahrer länger als drei Tage fahrunfähig und kann kein anderer Insasse das Fahrzeug zurückfahren, ersetzen wir:
    1. die Kosten für die Abholung des Fahrzeuges zum Wohnort oder eine Kostenpauschale bis zu 0,40 EUR je Kilometer zwischen Wohnort und Schadenort, sofern Sie die Fahrzeugabholung selbst veranlassen.
    2. die durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten für höchstens drei Nächte bis zu 60 EUR je Person und Nacht.
  • Heimholservice für Kinder
    Wir ersetzen die Kosten für die Abholung und Rückfahrt von mitreisenden Kindern unter 16 Jahren mit einer Begleitperson zum regelmäßigen Wohnort der Kinder, wenn kein Insasse die Betreuung wahrnehmen kann. (Bahnfahrt 2. Klasse sowie Taxikosten und/oder die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel bis 50 EUR)
  • Rücktransport von Haustieren
    Wir ersetzen die Kosten des Rücktransportes eines Haustieres (Hund oder Katze), das Sie auf die Reise mitgenommen hatten.
  • Hilfe im Todesfall
    Stirbt ein Insasse auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland, übernehmen wir die Kosten für die Bestattung am Ort des Todes oder die Überführung in die BRD bis 10 000 EUR.
  • Versand von Autoschlüsseln, Arzneimitteln und Sehhilfen
    Bei Verlust der Autoschlüssel vermitteln wir die Beschaffung von Ersatzschlüsseln und übernehmen die Kosten für den Versand. Wir vermitteln die Besorgung von Arzneimitteln und Sehhilfen, die im Ausland nicht erhältlich sind und übernehmen die Kosten für den Versand.
  • Rückreise in besonderen Fällen
    Wir ersetzen die zusätzlichen Rückreisekosten bis zu 2 500 EUR, sofern die Reise im Ausland durch ein schwerwiegendes Ereignis zu Hause nicht planmäßig fortgesetzt werden kann.
  • Reiserückruf
    Wir veranlassen auf Antrag die Ausstrahlung von Reiserückrufen bei schwerwiegenden Ereignissen zu Hause.
  • Finanzielle Notlage auf Auslandsreisen
    Im Notfall organisieren wir die Übermittlung eines von Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellten Geldbetrages oder strecken bis zu 1 500 EUR vor, wenn die Hausbank nicht sofort erreicht werden kann.
  • Besondere Notlage auf Auslandsreisen
    Geraten Sie in eine besondere Notlage, die nicht aufgeführt ist, vermitteln wir die erforderlichen Hilfsmaßnahmen und tragen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 250 EUR je Notfall. (Ausnahme: Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten sind ausgenommen).

Wichtiger Hinweis:
Es gilt in allen Fällen der Wortlaut der Schutzbriefbedingungen.

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