Mofa-, Roller- und Mopedversicherung
Auch für Ihr Mofa, Moped oder den Kleinroller brauchen Sie gemäß § 27 der FZV ein Versicherungskennzeichen.
Dieser Fahrzeugkreis umfasst weiterhin Mokicks sowie Dreiräder und Quads, sofern diese mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h eingetragen sind.