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Mofa-, Roller- und Mopedversicherung


Auch für Ihr Mofa, Moped oder den Kleinroller brauchen Sie gemäß § 27 der FZV ein Versicherungskennzeichen.

Dieser Fahrzeugkreis umfasst weiterhin Mokicks sowie Dreiräder und Quads, sofern diese mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h eingetragen sind.


Ihre Vorteile beim BGV:

  • Sehr günstige Beiträge bei umfassendem Versicherungsschutz
  • Auf Wunsch ausführliche Beratung per Telefon, persönlich oder per E-Mail
  • Die zu zahlende Prämie wird monatsgenau berechnet
  • Unkomplizierte und schnelle Abwicklung bei der Ausgabe des Versicherungskennzeichens.


Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: service@bgv.de
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