Details zur Kfz-Haftpflichtversicherung


Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht ohne Grund für jeden Besitzer eines Kraftfahrzeugs gesetzliche Pflicht. Durch Kraftfahrzeuge entstehen oft hohe Schäden, die sowohl die Existenz des Schädigers als auch des Geschädigten gefährden können.

Wer ist versichert?

Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung sind
  • Versicherungsnehmer
  • Fahrer und
  • Halter
gegen Haftpflichtansprüche geschützt.

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Welche Leistungen bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursacht haben und der Geschädigte Ansprüche geltend macht, dann kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für
  • Personenschäden
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden
auf.

Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab.

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Welche Versicherungssumme ist vereinbart?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung bieten wir Ihnen neben der gesetzlichen Mindestdeckungssumme eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Je geschädigte Person gilt ein Personenschadenlimit von:

  • max. 8 Mio. EUR im Basistarif, sowie für Versicherungskennzeichen
  • max. 10 Mio. EUR im Klassiktarif
  • max. 12 Mio. EUR im Exklusivschutz

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Wie berechnet sich der Beitrag?

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Schadenverlauf, dieser wird wiederum durch verschiedene Risikomerkmale beeinflusst. Die gebräuchlichsten dieser Risikomerkmale sind:
  • die Art und Verwendung des Fahrzeuges
  • die Fahrzeugstärke / die Typklassen
  • der Zulassungsort des Fahrzeuges
  • Schadenfreiheit
  • weitere Merkmale, wie Alter des Versicherungsnehmers, Fahrerkreis, Fahrleistung und verschiedene mehr

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Welche Serviceleistungen erhalte ich im Schadensfall?

  • Unser Rundum-Sorglos-Paket für Vollkasko-Kunden und Unfallgegner
  • Unseren Schaden-Schnell-Service in Karlsruhe

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Wie wechsle ich mit meinem Auto zum BGV?

Einen Versichererwechsel zum BGV können Sie zum Ende der Hauptfälligkeit Ihres bestehenden Vertrages, in der Regel ist dies jeweils der 01.01., unter Berücksichtigung der ordentlichen Kündigungsfrist durchführen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Versicherer bei jedem Fahrzeugwechsel, sowie im Falle eines Schadens nach Erhalt der Abschlussmitteilung, zu wechseln. Ebenso steht Ihnen der Wechsel zu einer anderen Versicherung frei, wenn Ihr bisheriger Versicherer die Beiträge erhöht.


Hinweis zur Tarifierung in der Kfz-Versicherung

Versicherungsmathematische und statistische Daten, die in der Sparte Kraftfahrt eine Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht rechtfertigen, finden Sie unter www.gdv.de.

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