Details zur Fahrzeugversicherung
Für die Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf. Hier hilft Ihnen eine Fahrzeugversicherung. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung.
Gegen welche Gefahren schützt die Fahrzeugversicherung?
Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile.

Was ist versichert?
Die
Teilkaskoversicherung in unserem Klassiktarif bezahlt bei:
- Brand oder Explosion
- Entwendung, insbesondere Diebstahl und Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Marderbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen (nur bei Pkw, Motorrädern und Campingfahrzeugen) und daraus resultierende Folgeschäden bis 1.000 Euro
- Bruchschäden an der Verglasung mit Reinigungskosten
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Übrigens: Sonderausstattungen sind bei uns bis 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert.
Sie können für einen Pkw auch unseren günstigen
Basistarif
mit weniger Leistungen oder unseren
Exklusivschutz
mit erweitertem Leistungsumfang wählen.
Die
Vollkaskoversicherung in unserem Klassiktarif erweitert die Teilkaskoversicherung und ersetzt zusätzlich Schäden an Ihrem Fahrzeug
- die durch Ihr eigenes Verschulden entstanden sind.
- die durch mut- oder böswillige Handlungen anderer Personen verursacht wurden.
- die durch Marderbiss verursacht sind (nur bei Pkw, Motorrädern und Campingfahrzeugen). Folgeschäden sind bis zu 1.000 Euro mitversichert.
Sie können für einen Pkw auch unseren günstigen
Basistarif
mit weniger Leistungen oder unseren
Exklusivschutz
mit erweitertem Leistungsumfang wählen.
Detaillierte Beschreibungen zu unseren Leistungen und weitere Informationen finden Sie in unseren
Verbraucherinformationen
.

Hinweis zur Tarifierung in der Kfz-Versicherung
Versicherungsmathematische und statistische Daten, die in der Sparte Kraftfahrt eine Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht rechtfertigen, finden Sie unter
www.gdv.de.
