Wohnungsbauprämie

Der Staat belohnt Einzahlungen auf einen LBS-Bausparvertrag mit 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie (WoP). Gefördert werden bis zu 512 Euro (bei Alleinstehenden) oder 1.024 Euro (bei Ehepaaren) im Jahr. Neben den Guthabenzinsen kommt dann noch die maximale WoP von 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro hinzu - jedes Jahr. Für Neuverträge ab 2009 gilt, dass die Wohnungsbauprämie nur dann gewährt wird, wenn das angesparte Kapital wohnungswirtschaftlich verwendet wird.

Wer kann WoP bekommen?


Wohnungsbauprämien kann jeder ab 16 Jahren erhalten, der mindestens 50 Euro pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlt. Allerdings darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Dieses kann wesentlich höher liegen.

Die Prämie wird bei Neuverträgen nur gewährt, wenn das Kapital wohnwirtschaftlich verwendet wird, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum.

Ausnahme: Wer bei Abschluss seines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Diese Ausnahmeregelung kann jeder Sparer nur einmal in Anspruch nehmen.

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