Vermögenswirksame Leistungen (vL)
Vermögenswirksame Leistungen (vL) werden direkt vom Arbeitgeber auf Ihren Bausparvertrag einbezahlt und sind eine Voraussetzung für die Zahlung der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage.
Wie bekommt man vL?
Der Clou: Viele Arbeitgeber zahlen vL zusätzlich zum Gehalt; oftmals den förderfähigen Höchstbetrag von 470 EUR pro Jahr. Wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen nicht komplett in dieser Höhe von Ihrem Arbeitgeber bekommen, bitten Sie ihn, die Differenz aus Ihrem Gehalt auszugleichen, damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten können.