Vermögenswirksame Leistungen (vL)

Vermögenswirksame Leistungen (vL) werden direkt vom Arbeitgeber auf Ihren Bausparvertrag einbezahlt und sind eine Voraussetzung für die Zahlung der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage.

Wie bekommt man vL?


Der Clou: Viele Arbeitgeber zahlen vL zusätzlich zum Gehalt; oftmals den förderfähigen Höchstbetrag von 470 EUR pro Jahr. Wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen nicht komplett in dieser Höhe von Ihrem Arbeitgeber bekommen, bitten Sie ihn, die Differenz aus Ihrem Gehalt auszugleichen, damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten können.

Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: ksc@bgv.de
Rückrufservice

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Ihre Kontaktmöglichkeiten rund ums Bausparen:

Telefon: 0721 660-4209
Telefax: 0721 660-4240
E-Mail: lv-kv-bs@bgv.de

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Ihre Kontaktmöglichkeiten rund um Leben & Rente:

Telefon: 0721 660-4209
Telefax: 0721 660-4240
E-Mail: lv-kv-bs@bgv.de