Wer sich von seiner Firma die vL oder jährlich bis zu 470 Euro seines Gehalts direkt auf das Bausparkonto überweisen lässt, erhält vom Staat 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage oben drauf - das sind bis zu 43 Euro im Jahr.
Wer kann Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen?
Jeder Arbeitnehmer, der unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro bei Singles oder 35 800 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren nicht übersteigen. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.
Wie bekomme ich Arbeitnehmer-Sparzulage?
Wer nach Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen (vL) erhält, muss diese vom Arbeitgeber auf den Bausparvertrag überweisen lassen. In einigen neueren Tarifverträgen, z. B. in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie, wurde vereinbart, die zusätzlichen Arbeitgeberleistungen (vL) nach einer Übergangsfrist nur noch dann zu gewähren, wenn sie für Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag verwendet werden. Will der Arbeitnehmer trotzdem die Arbeitnehmer-Sparzulage für seinen Bausparvertrag nutzen, muss er beim Arbeitgeber den Antrag stellen, dass dieser nicht wie bisher das volle Nettogehalt überweist, sondern einen Teil davon direkt auf das Bausparkonto einzahlt. Darauf hat nach dem Vermögensbildungsgesetz jeder Arbeitnehmer Anspruch. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird bei der Einkommensteuer-Erklärung beantragt. Dazu muss das Feld „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ angekreuzt werden.
Ist das alles?
Nein, für Anlagen in Produktivvermögen, dazu gehören beispielsweise Aktienfonds, gibt es auch eine Arbeitnehmer-Sparzulage: 18 Prozent auf maximal 400 Euro - das sind 72 Euro im Jahr.