25.03.2008

Rechtsschutz: Die neue Premium-Klasse proComfort

Ab dem 01. April startet der BGV mit der neuen Produktlinie proComfort in die Premium-Klasse der Rechtsschutzversicherung, und bringt eine Vielzahl von Neuheiten und Leistungserweiterungen auf den Markt.

Die Neuheiten im Tarif proComfort:


  • Erhöhte Versicherungssumme
    von insgesamt 1 000 000 Euro je Rechtsschutzfall.
  • Erhöhte Strafkaution
    bis zu 200 000 Euro als Darlehen.
  • Weltweiten Versicherungsschutz
    mit einer Versicherungssumme von insgesamt 50 000 Euro.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau einer Küche in eine neu errichtete oder umgebaute Wohneinheit.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchs-verfahren.
  • Straf-Rechtsschutz
    Bei den Vorsatztaten Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO) besteht für das Ermittlungsverfahren rückwirkend Versicherungsschutz, wenn dieses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.
  • Arbeits-Rechtsschutz
    auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebotes des Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag).
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
    auch für eine über das erste Beratungsgespräch hinausgehende Tätigkeit bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro.
  • Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
    (Mediation = außergerichtliche Konfliktlösung). Statt der Kosten für Rat oder Auskunft (Beratung) werden die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation für bis zu sechs Sitzungsstunden à max. 180 Euro übernommen.
  • // Wegfall der Wartezeit im Verkehrs-Rechtsschutzwenn der Kraftfahrzeughaftpflichtvertrag beim BGV besteht.

Besondere zusätzliche Serviceleistungen:

  • Telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereichauch
    im nicht versicherten Bereich bei Vorliegen eines Beratungs-bedürfnisses.
  • Schriftliche-Online- Rechtsberatung
    via Internet über das Kundenportal des BGV in allen versicherten Angelegenheiten und Rechtsgebieten durch unabhängige, kompetente Rechtsanwälte.
  • Online-Formularservice mit vielen Standarddokumenten via Internet über das Kundenportal des BGV.

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