Tipps zum Verhalten im Schadensfall

  • Melden Sie uns bitte unverzüglich jeden Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt.
  • Auch wenn der Unfall schon angezeigt ist, informieren Sie uns bitte innerhalb von 48 Stunden, wenn der Versicherte an den Unfallfolgen verstorben sein sollte.
  • Hinweise zu weiteren Obliegenheiten im Schadensfall finden Sie in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB).
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Schadenkontakt

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