Melden Sie uns bitte unverzüglich jeden Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt.
Auch wenn der Unfall schon angezeigt ist, informieren Sie uns bitte innerhalb von 48 Stunden, wenn der Versicherte an den Unfallfolgen verstorben sein sollte.
Hinweise zu weiteren Obliegenheiten im Schadensfall finden Sie in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB).