Melden Sie uns den Schadensfall bitte unverzüglich.
Vermeiden Sie Anerkenntnisse oder Zahlungen ohne unsere Zustimmung.
Sichern Sie – falls möglich – Beweise, indem Sie z.B. Digitalfotos vom Schaden fertigen und Anschriften von Zeugen notieren.
Beschädigte Gegenstände sollten nicht ohne unsere Zustimmung weggeworfen werden, bevor über die Regulierung Klarheit besteht. Verderbliche Sachen können entsorgt werden.
Hinweise zu weiteren Obliegenheiten im Schadensfall finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).