Details zur Privathaftpflichtversicherung
Wer benötigt eine Privathaftpflicht?
Jeder! Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt.

Was heißt überhaupt Haftpflicht?
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit.
Für Beschädigungen an fremdem Eigentum oder bei Verletzen einer Person, haftet jeder nach dem Gesetz (
§ 823 BGB
) grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und dies ohne Begrenzung. Egal, ob in der Freizeit, beim Sport, auf Reisen, als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr. Unter Umständen ein Leben lang!

Wann besteht Versicherungsschutz?
Sie haben Versicherungsschutz:
- als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr
- bei der Aufsichtsführung über Minderjährige
- als Inhaber eines selbstgenutzten Einfamilienhauses, einer selbstgenutzten Wohnung
- bei der Ausübung von Sport
- als Halter von zahmen Haustieren (Katzen, Vögel, Fische; nicht jedoch von Hunden, Pferden)
- bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten

Was ist nicht versichert?
Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle erfasst, gibt es nicht. In der Privathaftpflicht sind insbesondere folgende Dinge ausgeschlossen:
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Ansprüche von bestimmten nahen Verwandten
- Ansprüche wegen Abhandenkommes von Sachen
- Strafen und Bußgelder
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrtzeuges herbeigeführt werden (dafür benötigen Sie unsere
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
)

Welcher Versicherungsschutz ist für mich der richtige?
Für Familien:
Diese "normale" Form der Privathaftpflichtversicherung gilt für
- den Versicherungsnehmer
- den Ehepartner, oder sofern beantragt für den Lebenspartner
- minderjährige, unverheiratete Kinder
- volljährige, unverheiratete Kinder solange sie sich noch in der Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden
Für Singles:
Diese besonders günstige Form der Privathaftpflichtversicherung gilt ausschließlich für den Versicherungsnehmer, der unverheiratet ist und keine Kinder hat.
Sie kann bei der Klassik- und Exklusivdeckung gewählt werden.
Für Senioren:
Die Privathaftpflichtversicherung für Senioren kann abgeschlossen werden, sofern Versicherungsnehmer und der (Ehe-)Partner mind. 58 Jahre alt sind und keine mitversicherten Kinder vorhanden sind.
Sie kann bei der Klassik- und Exklusivdeckung gewählt werden und enthält folgende Leistungseinschlüsse:
- Versicherungsschutz für den Lebenspartner, auch wenn dieser in einer Pflegeeinrichtung lebt
- Schäden von vorübergehend zur Aufsicht übernommenen Kindern auch ohne Aufsichtspflichtverletzung
- geliehene elektrische medizinische Geräte bis 5.000 Euro, Selbstbeteiligung 150 Euro
Basisdeckung:
Für alle, die sich günstig aber wirkungsvoll gegen existenzbedrohende Haftungsrisiken schützen möchten.
Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro bei jedem Schadensfall sichert Ihnen günstige Beiträge bei umfangreichem Versicherungsschutz.
Unsere Basisdeckung enthält bereits:
- Allmählichkeitsschäden
- Internetschäden
- Auslandsversicherungsschutz in Europa ohne zeitliche Begrenzung
- eine vermietete Einliegerwohnung im selbstgenutzten Einfamilienhaus
- Mietsachschäden bis 150.000 Euro
- Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/ Umbauten am mitversicherten Haus bis 50.000 EuroBausumme
- das Windsurfingrisiko
- der Gebrauch fremder Segelboote
- der gelegentliche Gebrauch fremder Motorboote
- Flugmodelle bis 5 kg ohne Motor
Klassikdeckung:
Wer einen weitreichenden Versicherungsschutz zu günstigem Beitrag sucht, ist mit unserer Klassikdeckung gut beraten.
Eine variable Selbstbeteiligung honoriert Ihren schadenfreien Verlauf:
Die anfängliche Selbstbeteiligung von 150 Euro reduziert sich nach jedem schadenfreien Jahr um 50 Euro. Bereits nach 3 Jahren würde daher ein eventueller Schadenfall ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung reguliert.
Nach einem durch uns regulierten Schadenfall erhöht sich die Selbstbeteiligung wieder auf 150 Euro, wird dann jedoch wiederum erneut um 50 Euro pro Jahr abgebaut.
Unsere Klassikdeckung enthält zusätzlich zum Versicherungsschutz der Basisdeckung:
- die Forderungsausfallversicherung
- Gefälligkeitsschäden bis 1.000 Euro
- Schäden durch deliktsunfähige und beschränkt deliktsfähige Kinder
- selbstgenutzte Gärten, Obstwiesen, Freizeit- und Waldgrundstücke
- Vermietung von Garagen oder Räumen zu gewerblichen Zwecken
- Mietsachschäden bis 6.000.000 Euro
- das private Schlüsselrisiko bis 20.000 Euro.
- das berufliche Schlüsselrisiko bis 20.000 Euro, Selbstbeteiligung 150 Euro
- Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 25.000 Euro
Mit dem Zusatzbaustein Haus kann gegen Zuschlag eingeschlossen werden:
- die Vermietung von bis zu 3 Eigentumswohnungen
- das Zweifamilienhaus, sofern eine Wohnung selbstgenutzt wird
- das Bauherrenhaftpflichtrisiko für Renovierungen/Umbauten am mitversicherten Haus ohne Bausummenbegrenzung
- die Gewässerschadenhaftpflichtversicheurng für oberirdische Tankanlagen
- der Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage
Exklusivdeckung:
Wer den bestmöglichen Versicherungsschutz sucht, sollte unsere Exklusivdeckung wählen.
Sie enthält über den Versicherungsumfang der Klassikdeckung hinaus noch:
- Gefälligkeitsschäden bis 5.000 Euro
- Verlust/Beschädigung geliehener Sachen bis 5.000 Euro, Selbstbeteiligung 150 Euro
- geliehene elektrische medizinische Geräte bis 5.000 Euro, Selbstbeteiligung 150 Euro
- die Tierhalterhaftpflichtversicherung für einen Blindenhund
- alleinstehender im Haushalt oder in einer Pflegeeinrichtung lebender Elternteil oder vorübergehend im Haushalt aufgenommene Person (Au-pair, Austauschschüler)
- Versicherungsschutz für den Lebenspartner, auch wenn dieser in einer Pflegeeinrichtung lebt
- Versicherungsschutz für volljährige behinderte, psychisch erkrankte oder pflegebedürftige Kinder, auch wenn diese nicht im Haushalt der Eltern leben
- die Tätigkeit als Tagesmutter gegen Entgelt
- Schäden von vorübergehend zur Aufsicht übernommenen Kindern auch ohne Aufsichtspflichtverletzung
- die Vermietung von Eigentums-, Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern
- das Zweifamilienhaus, sofern eine Wohnung selbstgenutzt wird
- das Bauherrenhaftpflichtrisiko für Renovierungen/Umbauten am mitversicherten Haus ohne Bausummenbegrenzung
- die Gewässerschadenhaftpflichtversicheurng für ober- und unterirdische Tankanlagen
- der Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage
- Mietsachschäden bis 10.000.000 Euro
- das private Schlüsselrisiko bis 25.000 Euro.
- das berufliche Schlüsselrisiko bis 25.000 Euro, Selbstbeteiligung 150 Euro
- Kautionsleistung bei Schäden im Ausland bis 100.000 Euro
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen bis 10.000 Euro, Selbstbeteiligung 150 Euro
- eigene Segelboote bis 20 qm
- eigene Motorboote bis 20 kW
- Flugmodelle bis 5 kg mit Motor
Soll ich meine Privathaftpflichtversicherung aktualisieren oder lieber meinen alten Vertrag unverändert beibehalten?
Der Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung wird regelmäßig überprüft und aktuellen Erfordernissen, neuen Erkenntnissen und auch Erwartungen unserer Kunden angepasst.
Daher sollten Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Versicherungsschutz überprüfen und aktualisieren. Je älter die Versicherungsbedingungen Ihres bisherigen Vertrages sind, um so wichtiger ist dies.
Haben Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung bei uns zwischen 1995 und 2008 abgeschlossen oder aktualisiert, so können Sie Ihren Vertrag direkt mit unserem neuen Versicherungsschutz vergleichen:
Leistungsvergleich
Hier finden Sie Informationen über unsere Leistungsverbesserungen im Vergleich zu älteren Haftpflichtbedingungen:
Ist Ihr Vertrag noch älter?Dann sollten Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz aktualisieren, denn in so alten Verträgen fehlen noch weitere, heute unverzichtbare Punkte: