Aufgabe der Unfallversicherung ist es, den Versicherungsnehmer oder eine von ihm bestimmte Person vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls zu schützen. Sie soll vorübergehende oder lebenslange Einkommensverluste und Einbußen an Lebensqualität ausgleichen und im Todesfall den Hinterbliebenen wenigstens einen Teil der finanziellen Sorgen nehmen.