Übersicht Details

Details zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung



Was ist versichert?


Der Versicherungsschutz umfasst:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sie verletzt wurden, wollen Sie Ihre Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
  • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
    Nach dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens stellen sich gravierende Mängel heraus.
  • (Kfz-)Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    Bei der Berechnung der Kfz-Steuer für Ihren PKW geht die Finanzbehörde von falschen Berechnungsgrundlagen aus.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    In ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    In ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    Durch verkehrswidriges Verhalten ist Ihr Führerschein in Gefahr.
  • Straf-Rechtsschutz
    Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorgeworfen.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie einen Bußgeldbescheid mit der Auferlegung eines Fahrverbots.

Im Verkehrs-Rechtsschutz besteht keine Wartezeit!

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Wer ist versichert?


  • Der Eigentümer und Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs
  • Der Versicherungsnehmer als Fahrer von fremden Fahrzeugen im privaten und beruflichen Bereich
  • Der Versicherungsnehmer als Fußgänger, Fahrgast und Radfahrer
  • Alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs

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Wo gilt die Versicherung?


Die Rechtsschutzversicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Im privaten und beruflichen Bereich weltweit für 3 Monate.

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Wie hoch ist die Versicherungssumme?


Die Versicherungssumme beträgt 500 000 EUR je Rechtsschutzfall. Darüber hinaus gewähren wir Ihnen eine Kaution für ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100.000 Euro.

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Was zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung


Wir zahlen Ihnen die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem
  • die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts
  • die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie die Vollstreckungskosten,
  • die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen haben.

Diese Kosten tragen wir je Rechtsschutzfall bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.

Bei Verfahren im Ausland sorgen wir darüber hinaus für die Übersetzung notwendiger Unterlagen und in Strafsachen für die Stellung einer Kaution. Geldstrafen und Bußgelder dürfen wir Ihnen allerdings nicht abnehmen.

Ihr Rechtsschutz gilt - ohne jede Einschränkung - in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern sowie weltweit für die Dauer von drei Monaten (Begrenzung der Kostenerstattung auf 50 000 Euro).

Ist jeder Rechtsstreit versichert?


Wir helfen Ihnen in den meisten Rechtsschutzfällen des täglichen Lebens.

Kein Versicherungsschutz kann jedoch gewährt werden für schwer abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind wie
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen,
  • Konkursverfahren gegenüber Versicherten,
  • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Baurisiko,
  • das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird.
Grundsätzlich nicht versicherbar sind alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z.B. wegen Beleidigung, Diebstahl oder Betrug).

Hinsichtlich des Vorsatzes gibt es im Straßenverkehrsrecht zwei Besonderheiten:


Zum einen wird Rechtsschutz gewährt, so lange kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes erfolgt ist, zum anderen tritt der Versicherer bei Bußgeldverfahren ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ein.

Kein Versicherungsschutz besteht für Fälle, die sich vor Versicherungsbeginn ereignet bzw. angebahnt haben.

Für folgende Rechtsschutzarten besteht eine Wartezeit von drei Monaten:
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesem Gebiet frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.
Bestand für Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft, so entfällt eine Wartezeit für die bestandenen Bereiche, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bitte beachten Sie schon jetzt für den Fall der Fälle unsere Schaden-Service-Nummer, die sie zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten. Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden. Wir stellen dann anhand unserer Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz besteht. Sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt, können wir Sie auch mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich sofort telefonisch beraten lassen können. Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.

Bei der Schadenmeldung sollten Sie den Sachverhalt möglichst genau schildern und alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Falles.

Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).

Lesen Sie daher die gerichtlichen oder behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft durch. Veranlassen Sie zunächst selbst das zur Einhaltung der Frist Erforderliche soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist. Sie haben dann später immer noch die Möglichkeit, den Einspruch, den Widerspruch oder sonstige Äußerungen wieder zurückzunehmen. Alle weiteren Schritte sollten Sie mit uns und dem beauftragten Anwalt abstimmen. Sie haben dadurch die Gewähr, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens zeitraubend. Hier bewährt sich eine Rechtsschutzversicherung ganz besonders. Mit unserer Unterstützung und dem Einsatz eines ausländischen Anwalts kann Ihr Recht regelmäßig schneller und besser durchgesetzt werden.

Im Übrigen: Wenn wir die Erfolgsaussicht einmal anders beurteilen als Ihr Anwalt, kann dieser von Ihnen auf unsere Kosten beauftragt werden, eine bindende Stellungnahme zur Leistungspflicht abzugeben.

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Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?

Damit Sie im Schadenfall den Versicherungsschutz nicht gefährden ist die regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge erforderlich. Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der vereinbarten Beitragsangleichung ändern, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen.

Außerdem müssen Sie alle Veränderungen des versicherten Risikos melden (z.B. die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges, die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges, den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbstständige Tätigkeit und umgekehrt oder sonstiger für die Beitragsbemessung maßgeblicher Faktoren).

Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die Versicherungsschein-Nummer bzw. die Schadennummer des jeweiligen Rechtsschutzfalles angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift und Kontoverbindung sofort mitteilen.

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Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Den Versicherungsvertrag können Sie für 5 Jahre bzw. mit einer Laufzeit von 1 Jahr abschließen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem im Versicherungsschein genannten Vertragsablauf gekündigt wird.

Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.

Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

Sie können unabhängig von der Vertragsdauer auch kündigen, wenn wir trotz Vorliegens eines Rechtsschutzfalles den Rechtsschutz ablehnen.

Des weiteren können sie und wir kündigen, wenn wir für mindestens zwei eingetretene Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten Rechtsschutz gewährt haben.

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Telefon: 0721 660-2540
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