Details zur Privat-Rechtsschutz
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Sie kommen im Winter auf einem nicht geräumten Gehweg zu Fall. Sie verletzen sich und Ihre Kleidung wird beschädigt.Arbeits-Rechtsschutz
(für die Ausübung einer Nichtselbständigen Tätigkeit)*
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen nach Ihrer Meinung zu Unrecht gekündigt.Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Eine von Ihnen gekaufte Ware stellt sich als mangelhaft heraus und soll zurückgegeben werden. Der Verkäufer weigert sich.Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sie haben gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch eingelegt, den das Finanzamt nicht anerkennen will. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Als Beamter wirft man Ihnen, nach Ihrer Meinung zu Unrecht, eine Verfehlung vor und leitet ein Disziplinarverfahren ein. Straf-Rechtsschutz
Durch eine Unachtsamkeit rempeln Sie in der Fußgängerzone eine ältere Dame an, die hinfällt und sich schwer verletzt.- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie erhalten eine Anzeige wegen Missachtung des Sonn- und Feiertags-Gebots. Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Ihr(e) Ehegatte(in) hat Sie verlassen und macht nun hohe Unterhaltsansprüche geltend. Opfer-Rechtsschutz
Sie wurden bei einem Raubüberfall niedergeschlagen und wollen als Nebenkläger vor Gericht auftreten.
*es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten

Wer ist versichert?
- Der nichtselbstständige Versicherungsnehmer, die ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten Lebenspartner,
- Die minderjährigen und dieunverheirateten , nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten (bei uns ohne Altersgrenze).

Wo sind Sie geschützt?
- im privaten Lebensbereich
- im beruflichen Bereich als Nichtselbständige
- im öffentlichen Verkehrsbereich als: Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer
Wo gilt die Versicherung?
Die Rechtsschutzversicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Im privaten Bereich sogar weltweit für 3 Monate.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt 500 000 EUR je Rechtsschutzfall. Darüber hinaus gewähren wir Ihnen eine Kaution für ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100.000 EUR.

Was zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung
Wir zahlen Ihnen die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem
- die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts
- die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie die Vollstreckungskosten,
- die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen haben.
Diese Kosten tragen wir je Rechtsschutzfall bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.
Bei Verfahren im Ausland sorgen wir darüber hinaus für die Übersetzung notwendiger Unterlagen und in Strafsachen für die Stellung einer Kaution. Geldstrafen und Bußgelder dürfen wir Ihnen allerdings nicht abnehmen.
Ihr Rechtsschutz gilt - ohne jede Einschränkung - in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern sowie weltweit für die Dauer von drei Monaten (Begrenzung der Kostenerstattung auf 50 000 Euro).
Ist jeder Rechtsstreit versichert?
Wir helfen Ihnen in den meisten Rechtsschutzfällen des täglichen Lebens.
Kein Versicherungsschutz kann jedoch gewährt werden für schwer abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind wie
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen,
- Konkursverfahren gegenüber Versicherten,
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Baurisiko,
- das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird.
Grundsätzlich nicht versicherbar sind alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z.B. wegen Beleidigung, Diebstahl oder Betrug).
Hinsichtlich des Vorsatzes gibt es im Straßenverkehrsrecht zwei Besonderheiten:
Zum einen wird Rechtsschutz gewährt, so lange kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes erfolgt ist, zum anderen tritt der Versicherer bei Bußgeldverfahren ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ein.
Kein Versicherungsschutz besteht für Fälle, die sich vor Versicherungsbeginn ereignet bzw. angebahnt haben.
Für folgende Rechtsschutzarten besteht eine Wartezeit von drei Monaten:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesem Gebiet frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.
Bestand für Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft, so entfällt eine Wartezeit für die bestandenen Bereiche, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bitte beachten Sie schon jetzt für den Fall der Fälle unsere Schaden-Service-Nummer, die sie zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten. Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden. Wir stellen dann anhand unserer Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz besteht. Sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt, können wir Sie auch mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich sofort telefonisch beraten lassen können. Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.
Bei der Schadenmeldung sollten Sie den Sachverhalt möglichst genau schildern und alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Falles.
Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).
Lesen Sie daher die gerichtlichen oder behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft durch. Veranlassen Sie zunächst selbst das zur Einhaltung der Frist Erforderliche soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist. Sie haben dann später immer noch die Möglichkeit, den Einspruch, den Widerspruch oder sonstige Äußerungen wieder zurückzunehmen. Alle weiteren Schritte sollten Sie mit uns und dem beauftragten Anwalt abstimmen. Sie haben dadurch die Gewähr, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens zeitraubend. Hier bewährt sich eine Rechtsschutzversicherung ganz besonders. Mit unserer Unterstützung und dem Einsatz eines ausländischen Anwalts kann Ihr Recht regelmäßig schneller und besser durchgesetzt werden.
Im Übrigen: Wenn wir die Erfolgsaussicht einmal anders beurteilen als Ihr Anwalt, kann dieser von Ihnen auf unsere Kosten beauftragt werden, eine bindende Stellungnahme zur Leistungspflicht abzugeben.

Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?
Damit Sie im Schadenfall den Versicherungsschutz nicht gefährden ist die regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge erforderlich. Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der vereinbarten Beitragsangleichung ändern, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen.
Außerdem müssen Sie alle Veränderungen des versicherten Risikos melden (z.B. die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges, die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges, den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbstständige Tätigkeit und umgekehrt oder sonstiger für die Beitragsbemessung maßgeblicher Faktoren).
Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die Versicherungsschein-Nummer bzw. die Schadennummer des jeweiligen Rechtsschutzfalles angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift und Kontoverbindung sofort mitteilen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?
Den Versicherungsvertrag können Sie für 5 Jahre bzw. mit einer Laufzeit von 1 Jahr abschließen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem im Versicherungsschein genannten Vertragsablauf gekündigt wird.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Sie können unabhängig von der Vertragsdauer auch kündigen, wenn wir trotz Vorliegens eines Rechtsschutzfalles den Rechtsschutz ablehnen.
Des weiteren können sie und wir kündigen, wenn wir für mindestens zwei eingetretene Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten Rechtsschutz gewährt haben.
