Übersicht Details

Details zur Privat-, Beruf- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Selbständige



Was ist versichert?


Der Versicherungsschutz umfasst:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Sie kommen im Winter auf einem nicht geräumten Gehweg zu Fall. Sie verletzen sich und Ihre Kleidung wird beschädigt.
  • Arbeits-Rechtsschutz*
    Sie haben einem Mitarbeiter gekündigt, dieser reicht nun Kündigungsschutzklage ein. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen nach Ihrer Meinung zu Unrecht gekündigt (Bei zusätzlicher Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.
  • Rechtsschutz für Aufhebungsverträge*
    Um die Aufhebung des Arbeitsvertrages eines(r) Arbeitnehmer(in) zu erreichen, und dies zu einem schriftlichen Angebot zur Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) führen soll. Die Kostenübernahme für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt ist insoweit auf 500 EUR für einen Leistungsfall pro Kalenderjahr begrenzt.
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz*
    Bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) z.B. fehlerhafte Stellenausschreibung in Bezug auf Herkunft, Geschlecht oder Religion.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich
    Eine von Ihnen gekaufte Ware im privaten Bereich stellt sich als mangelhaft heraus und soll zurückgegeben werden. Der Verkäufer weigert sich.
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für den privaten Bereich
    Sie haben gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch eingelegt, den das Finanzamt nicht anerkennen will.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    Zur Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren wegen Verstoßes gegen Standesregeln, zum Beispiel als Arzt, Apotheker, Notar oder als Architekt.
  • Straf-Rechtsschutz
    Für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen Verletzung von Strafvorschriften.
    Durch eine Unachtsamkeit rempeln Sie in der Fußgängerzone eine ältere Dame an, die hinfällt und sich schwer verletzt.
  • Daten-Rechtsschutz
    Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
    Als Firmeninhaber verstoßen Sie gegen Datenschutzbestimmungen (z.B. unrechtmäßige Datenspeicherung).
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Sie erhalten eine Anzeige wegen Missachtung des Sonn- und Feiertags-Gebots.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
    Ihr(e) Ehegatte(in) hat Sie verlassen und macht nun hohe Unterhaltsansprüche geltend.
  • Opfer-Rechtsschutz
    Sie wurden bei einem Raubüberfall niedergeschlagen und wollen als Nebenkläger vor Gericht auftreten.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz *
    Ihnen wurde eine zu hohe Nebenkostenabrechnung erstellt.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz vor Gerichten*
    Bei Streitigkeiten wegen Steuern und Abgaben vor Finanz- und Verwaltungsgerichten und in steuerrechtlichen Bußgeldverfahren, sofern sie das versicherte Objekt betreffen.
*es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten

Für Ärzte und Heilberufe bieten wir zusätzlich Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über den Einschluss der Klausel 05. Diese Leistungserweiterung ist nur für Ärzte und Heilberufe möglich. Eine außergerichtliche Interessenwahrnehmung ist nicht versicherbar.

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Was ist zusätzlich versichert?

Premium-Service für die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nach § 28 ARB
  • Professionelles Forderungsmanagement für unstrittige Forderungen im außergerichtlichen Bereich über www.bgv.de/geschaeftskunden/rs-premiumservice. Der Vertragsumfang ist in der Sonderbedingung zum automatisierten Forderungsmanagement (BaFoMa 2010) aufgeführt.
  • Serviceleistungen im Bereich der Rechtsberatung
    Unabhängig von der versicherten Leistung,
    • kann der Versicherungsnehmer in eigenen Rechtsangelegenheiten unabhängig vom Eintritt eines Rechtsschutzfalles auch im nichtversicherten Bereich einen telefonischen Rat oder eine telefonische Empfehlung eines von der Badischen Rechtsschutzversicherung AG ausgewählten Rechtsanwaltes einholen. Die Vermittlung dieser Beratung erfolgt ausschließlich über die Badische Rechtsschutzversicherung AG. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
    • stellt der Versicherer via Internet über www.bgv.de/geschaeftskunden/rs-premiumservice eine schriftliche Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Im Rahmen dieser Online-Rechtsberatung erhält der Versicherungsnehmer durch kompetente und unabhängige Rechtsanwälte eine erste schnelle schriftliche Einschätzung des rechtlichen Problems und eine Beurteilung der Erfolgsaussichten für eine Weiterverfolgung der möglichen Ansprüche bzw. eine konkrete Hilfestellung für die weitere Vorgehensweise. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.

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Wer ist versichert?

  • der selbstständige Versicherungsnehmer, die ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten Lebenspartner
  • Die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten (bei uns ohne Altersgrenze). Versicherungsschutz besteht auch als Fahrer von fremden Fahrzeugen und wenn auf die genannnten Kinder ein Fahrzeug zugelassen ist.

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Wo gilt die Versicherung?

  • im privaten und beruflichen Lebensbereich weltweit für 3 Monate
  • im beruflichen Bereich als Nichtselbständige(r) und aus Ihrer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit.
  • im öffentlichen Verkehrsbereich als
    • Fahrgast
    • Fußgänger
    • Radfahrer

  • als Eigentümer, Vermieter oder Pächter, Verpächter, Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigter für die genannten Objekte, d.h. diese Versicherung ist objektbezogen.

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Wie hoch ist die Versicherungssumme?


Die Versicherungssumme beträgt 1.000.000 Euro je Rechtsschutzfall. Darüber hinaus gewähren wir Ihnen eine Kaution für ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100.000 Euro.

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Was ist zu beachten?


Der Versicherungsschutz umfasst nicht den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Dieser kann nur für Ärzte und Heilberufe vereinbart werden. Weitere selbstgenutzte bzw. gewerbliche sowie Vermietete Einheiten sind zusätzlich zu versichern.

Was zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung


Wir zahlen Ihnen die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem
  • die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts
  • die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie die Vollstreckungskosten,
  • die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen haben.

Diese Kosten tragen wir je Rechtsschutzfall bis zu der in Ihrem Versicherungsschein genannten Versicherungssumme.

Bei Verfahren im Ausland sorgen wir darüber hinaus für die Übersetzung notwendiger Unterlagen und in Strafsachen für die Stellung einer Kaution. Geldstrafen und Bußgelder dürfen wir Ihnen allerdings nicht abnehmen.

Ihr Rechtsschutz gilt - ohne jede Einschränkung - in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern sowie weltweit für die Dauer von drei Monaten (Begrenzung der Kostenerstattung auf 50 000 Euro).

Ist jeder Rechtsstreit versichert?


Wir helfen Ihnen in den meisten Rechtsschutzfällen des täglichen Lebens.

Kein Versicherungsschutz kann jedoch gewährt werden für schwer abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind wie
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen,
  • Konkursverfahren gegenüber Versicherten,
  • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Baurisiko,
  • das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird.
Grundsätzlich nicht versicherbar sind alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z.B. wegen Beleidigung, Diebstahl oder Betrug).

Hinsichtlich des Vorsatzes gibt es im Straßenverkehrsrecht zwei Besonderheiten:


Zum einen wird Rechtsschutz gewährt, so lange kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes erfolgt ist, zum anderen tritt der Versicherer bei Bußgeldverfahren ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ein.

Kein Versicherungsschutz besteht für Fälle, die sich vor Versicherungsbeginn ereignet bzw. angebahnt haben.

Für folgende Rechtsschutzarten besteht eine Wartezeit von drei Monaten:
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesem Gebiet frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.
Bestand für Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft, so entfällt eine Wartezeit für die bestandenen Bereiche, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.


Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?

Damit Sie im Schadenfall den Versicherungsschutz nicht gefährden ist die regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge erforderlich. Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der vereinbarten Beitragsangleichung ändern, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen.

Außerdem müssen Sie alle Veränderungen des versicherten Risikos melden (z.B. die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges, die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges, den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbstständige Tätigkeit und umgekehrt oder sonstiger für die Beitragsbemessung maßgeblicher Faktoren).

Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die Versicherungsschein-Nummer bzw. die Schadennummer des jeweiligen Rechtsschutzfalles angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift und Kontoverbindung sofort mitteilen.

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Was ist im Schadenfall zu beachten?

Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bitte beachten Sie schon jetzt für den Fall der Fälle unsere Schaden-Service-Nummer, die sie zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten. Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden. Wir stellen dann anhand unserer Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz besteht. Sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt, können wir Sie auch mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich sofort telefonisch beraten lassen können. Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.

Bei der Schadenmeldung sollten Sie den Sachverhalt möglichst genau schildern und alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Falles.

Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).

Lesen Sie daher die gerichtlichen oder behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft durch. Veranlassen Sie zunächst selbst das zur Einhaltung der Frist Erforderliche soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist. Sie haben dann später immer noch die Möglichkeit, den Einspruch, den Widerspruch oder sonstige Äußerungen wieder zurückzunehmen. Alle weiteren Schritte sollten Sie mit uns und dem beauftragten Anwalt abstimmen. Sie haben dadurch die Gewähr, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens zeitraubend. Hier bewährt sich eine Rechtsschutzversicherung ganz besonders. Mit unserer Unterstützung und dem Einsatz eines ausländischen Anwalts kann Ihr Recht regelmäßig schneller und besser durchgesetzt werden.

Im Übrigen: Wenn wir die Erfolgsaussicht einmal anders beurteilen als Ihr Anwalt, kann dieser von Ihnen auf unsere Kosten beauftragt werden, eine bindende Stellungnahme zur Leistungspflicht abzugeben.

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Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Den Versicherungsvertrag können Sie für 5 Jahre bzw. mit einer Laufzeit von 1 Jahr abschließen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem im Versicherungsschein genannten Vertragsablauf gekündigt wird.

Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.

Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

Sie können unabhängig von der Vertragsdauer auch kündigen, wenn wir trotz Vorliegens eines Rechtsschutzfalles den Rechtsschutz ablehnen.

Des weiteren können sie und wir kündigen, wenn wir für mindestens zwei eingetretene Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten Rechtsschutz gewährt haben.

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Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-2540
E-Mail: firmen@bgv.de
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