Details zur Betriebshaftpflichtversicherung
Benötige ich eine zusätzliche Vermögensschadendeckung?
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen sind auf Versicherungsschutz gegen Personen- und Sachschäden ausgerichtet. Auch für Vermögensschäden, die als Folge entstehen, besteht Versicherungsschutz.
Entsteht jedoch ein reiner Vermögensschaden (ohne einen ursächlichen Personen- oder Sachschaden) so kann die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung oft keinen ausreichenden Versicherungsschutz bieten.
Für bestimmte Berufsgruppen ist daher eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
Zu diesen Berufsgruppen zählen z. B.: Betreuer, Buchhalter, Büroserviceunternehmen, Dolmetscher, Grafiker, Gutachter, Haus- und Grundbesitzervereine, Heime und Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen, Kirchen, Makler, Postagenturen, Reisebüros, Sportvereine, Stiftungen, Testamentsvollstrecker, Unternehmensberater, Verbände, Verbände und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, Vermittler, Verwalter, Verwaltungsberäte, Werbeagenturen, Wohnungsbaugesellschaften.

Benötige ich eine zusätzliche Umweltversicherung?
Am 14.11.2007 ist das Umweltschadengesetz (USchadG) neu in Kraft getreten. Dieses Gesetz schafft für Unternehmen und Betriebe neue Haftungsrisiken.
Während Unternehmen zuvor nur dann haften mussten, wenn Dritte einen Sach- oder Gesundheitsschaden erlitten haben, müssen diese nun für die umweltrelevanten Folgen ihres Handelns einstehen. Kommen Natur oder Tiere zu Schaden, so muss der verursachende Betrieb nun für die Sanierung des Schadens (Wiederansiedlung bedrohter Tierarten, Sanierung eines geschädigten Gewässers) aufkommen.
Eine Umweltversicherung deckt dieses unkalkulierbare Risiko ab.
Werden in Ihrem Betrieb umweltgefährliche Stoffe gelagert, so müssen Sie diese gesondert versichern.
Kein zusätzlicher Versicherungsschutz ist erforderlich:
- bei umweltgefährlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Litern/kg, wenn das Gesamtfassungsvermögen aller Behälter max. 600 Litern bzw-. kg beträgt;
Bei Abschluß unserer Exklusivdeckung erhöhen sich diese Grenzen auf Behältnisse bis zu 220 l/kg und einem Gesamtlagervolumen von 2 200 l/kg.
- für Fettabscheider;
Zusätzlicher Versicherungsschutz ist erforderlich:
- für die Lagerung halogenierter Kohlenwasserstoffe,
- für Behältnisse über 60 l/kg Fassungsvermögen (Exklusivdeckung 220 l/kg),
- für Lager über 600 l/kg (Exklusivdeckung 2 200 l/kg),
- für Heizöltanks
- für Schmierstofflager
- für Altöllager
- für Waschplätze
- für Maschinen mit großen Ölinhalten
