Unterstützungskasse


Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, häufig in Form eines eingetragenen Vereins. Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Bei diesem Durchführungsweg sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen über die Unterstützungskasse zu. Sie zahlen als Arbeitgeber die Beiträge hierzu ein. Die Versorgungsleistungen können als Kapital- oder Rentenzahlung erbracht werden.


Steuerliche Rahmenbedingungen


Die Gehaltsumwandlung Ihres Arbeitnehmers zu Gunsten einer Unterstützungskasse ist während der Ansparzeit für ihn steuerfrei. Hierbei existiert keine direkte Einschränkung in der Höhe der Beiträge. Allerdings gibt es steuerliche Vorschriften, die die spätere Leistung begrenzen. Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert - wie Arbeitslohn - besteuert. Hierbei gelten in der Auszahlungsphase in der Regel niedrigere Steuersätze als in der Ansparzeit. Zudem mindern noch zusätzliche Freibeträge die Steuerbelastung.


Funktionsweise




Vorteile


  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Bilanzneutralität
  • Sozialversicherungsfreiheit:
    - bei Arbeitgeberfinanzierung
    - bei Entgeltumwandlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze
  • Nachgelagerte Besteuerung mit Nutzung von zusätzlichen Freibeträgen
  • Finanzierung durch Rückdeckungsversicherung


Immer mit Service und Beratung


Für die richtige finanzielle Absicherung von Leben, Beruf und Zukunft, sollten Sie auf professionelle Beratung Wert legen. Nur wenn Sie alle Möglichkeiten und Vorteile kennen, können Sie diese auch bestmöglich nutzen.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir Ihnen die besonderen Vorzüge dieses Versicherungsproduktes in einem persönlichen Gespräch gerne näher erläutern.


Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-2540
E-Mail: firmen@bgv.de
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