Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Pensionskasse räumt Ihren Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf künftige Leistungen ein. Die Versorgungsleistungen werden als Rentenzahlung erbracht.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Die Sparkassen Pensionskasse bietet für die Entgeltumwandlung zwei steuerliche Förderwege:
- Ihr Arbeitnehmer kann steuerfrei Beiträge in Höhe von bis zu 4% der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aufbringen (§ 3 Nr. 63 EStG), soweit dieser Höchstbetrag nicht durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge ausgeschöpft wird. Die Versorgungsleistungen werden nachgelagert in voller Höhe besteuert.
- Des Weiteren bietet die Sparkassen Pensionskasse die Möglichkeit der staatlichen Zulagenförderung (§ 10a EStG). Hier werden Renten gezahlt, die in voller Höhe nachgelagert besteuert werden.
Immer mit Service und Beratung
Für die richtige finanzielle Absicherung von Leben, Beruf und Zukunft, sollten Sie auf professionelle Beratung Wert legen. Nur wenn Sie alle Möglichkeiten und Vorteile kennen, können Sie diese auch bestmöglich nutzen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir Ihnen die besonderen Vorzüge dieses Versicherungsproduktes in einem persönlichen Gespräch gerne näher erläutern.