Tipps zum Verhalten im Schadensfall


Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns.

Schaden-Hotline: (0721) 6 60-26 00

Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden.

Sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt, können wir Sie auch mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich sofort telefonisch beraten lassen können. Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.

Das sollten Sie beachten:

  • Schildern Sie uns den Sachverhalt möglichst genau
  • Stellen Sie uns alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung
  • Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).
  • Lesen Sie die gerichtlichen oder behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft durch.
  • Veranlassen Sie zunächst selbst das zur Einhaltung der Frist Erforderliche soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist.
  • Alle weiteren Schritte sollten Sie mit uns und dem beauftragten Anwalt abstimmen. Sie haben dadurch die Gewähr, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Im Übrigen:

Wenn wir die Erfolgsaussicht einmal anders beurteilen als Ihr Anwalt, kann dieser von Ihnen auf unsere Kosten beauftragt werden, eine bindende Stellungnahme zur Leistungspflicht abzugeben.


Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-2540
E-Mail: firmen@bgv.de

Schadenkontakt

Telefon: 0721 660-2600
Telefax: 0721 660-1688
E-Mail:rs_schaden@bgv.de