Tipps zum Verhalten im Schadensfall



Brandschaden


  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge durch geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
  • Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase oder Wasser kontaminierte technische Geräte nach einem Brandschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
  • Informieren Sie sich vor Beginn von Reinigungsversuchen über geeignete Sanierungsmöglichkeiten.
  • Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
  • Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt unsere Schadenabteilung.


Sturm- und Hagelschaden


  • Sorgen Sie, sofern erforderlich, in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
  • Zur Vermeidung weiterer Schäden im Gebäudebereich prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
  • Sorgen Sie dafür, dass durch lose Teile keine Dritten geschädigt werden.
  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden, durch eindringende Niederschläge, durch geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
  • Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt unsere Schadenabteilung.


Einbruchdiebstahlschäden


  • Bringen Sie einen Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige.
  • Veranlassen Sie, in der Regel auch unter Mithilfe der Polizei, eine provisorische Sicherung der Versicherungsörtlichkeit, soweit erforderlich. Vor Veranlassung der endgültigen Reparatur sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen und uns über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.
  • Überlassen Sie der Polizei kurzfristig eine vollständige Aufstellung der entwendeten Gegenstände.
  • Informieren Sie uns unverzüglich über den Schaden. Senden Sie uns die Schadenmeldung mit der vollständigen Stehlgutliste wieder zu, damit die weitere Vorgehensweise abgesprochen werden kann.




Leitungswasserschaden

  • Wischen Sie vom Schaden betroffenes Mobiliar trocken.
  • Verhindern Sie durch Folienabdeckung o.ä. bzw. durch Auslagerung Schäden am Mobiliar durch nachtropfendes Wasser.
  • Schützen Sie Mobiliar durch geeignete Maßnahmen wie Unterlagen oder Hochstellen vor aufsteigender Feuchtigkeit.
  • Nehmen Sie betroffene technische Geräte nach einem Wasserschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
  • Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
  • Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen, insbesondere für Trocknungs- und Reinigungsarbeiten nach Wasserschäden. Durch ungeeignete und verspätete Maßnahmen werden Schäden oft vergrößert. Aus diesen Gründen ist auch bei Wasserschäden eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit uns notwendig.

Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-2540
E-Mail: firmen@bgv.de

Schadenkontakt

Telefon: 0721 660-0
Telefax: 0721 660-19-1234
E-Mail:sach-schaden@bgv.de