Tipps zum Verhalten im Schadensfall


  • Melden Sie uns den Schadensfall bitte unverzüglich.
  • Vermeiden Sie Anerkenntnisse oder Zahlungen ohne unsere Zustimmung.
  • Sichern Sie – falls möglich – Beweise, indem Sie z.B. Digitalfotos vom Schaden fertigen und Anschriften von Zeugen notieren.
  • Beschädigte Gegenstände sollten nicht ohne unsere Zustimmung weggeworfen werden, bevor über die Regulierung Klarheit besteht. Verderbliche Sachen können entsorgt werden.
  • Hinweise zu weiteren Obliegenheiten im Schadensfall finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).

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Schadenkontakt

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