Tipps zum Verhalten im Schadensfall

Generell sollten Sie versuchen den Schaden möglichst gering zu halten. Hierfür können Sie ohne Rücksprache mit uns geeignete Notmaßnahmen einleiten. Darüber hinaus sollten Sie möglichst unverzüglich den Schaden melden, Fotos fertigen, und die weitere Vorgehensweise mit uns absprechen.


Brandschaden


  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge durch geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
  • Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase oder Wasser kontaminierte technische Geräte nach einem Brandschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
  • Informieren Sie sich vor Beginn von Reinigungsversuchen über geeignete Sanierungsmöglichkeiten.
  • Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
  • Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt unsere Schadenabteilung.


Sturm- und Hagelschaden


  • Sorgen Sie, sofern erforderlich, in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
  • Zur Vermeidung weiterer Schäden im Gebäudebereich prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
  • Sorgen Sie dafür, dass durch lose Teile keine Dritten geschädigt werden.
  • Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden, durch eindringende Niederschläge, durch geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
  • Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt unsere Schadenabteilung.


Leitungswasserschaden

  • Unterbrechen Sie bei beschädigten Rohrleitungen die Wasserversorgung. Schließen Sie die Hauptventile.
  • Ist die Schadenstelle bekannt, können Sie einen Installateur mit der Reparatur der Leckage beauftragen. Parallel hierzu sollten Sie die weitere Vorgehensweise mit uns absprechen.
  • Falls die genaue Ursache bzw. die Schadenstelle nicht bekannt ist, lassen Sie bitte vor Beginn von Stemm- und Mauerarbeiten eine Leckageortung durchführen. Geeignete Firmen können wir Ihnen gerne nennen.
  • Zur Vermeidung von Folgeschäden an Wänden und Böden ist zu prüfen, ob Trocknungsarbeiten notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
  • Lassen Sie bei Frostschäden Auftauarbeiten nur von einem Installationsbetrieb durchführen. Durch ungeeignete Eigenitiative werden Schäden in vielen Fällen unnötig vergrößert.
  • Informieren Sie vor Einleitung weitergehender Maßnahmen unbedingt unsere Schadenabteilung.



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Schadenkontakt

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